Es gibt einen Moment im Leben einer geplanten Photovoltaikanlage, an dem die Begeisterung kippt. Die Module sind ausgesucht, der Installateur ist sympathisch, die Ertragsprognose sieht gut aus. Und dann öffnet man das Förderportal.
Was folgt, ist kein Hexenwerk. Aber es ist ein Prozess mit einer eigenen Logik, und wer diese Logik nicht kennt, verliert Geld an einer Formalität.
Die eine Regel, die über allem steht
Registrieren, dann beauftragen. Nie umgekehrt.
Bei den meisten österreichischen Förderprogrammen für Photovoltaik gilt: Ab dem Moment, in dem Sie einen verbindlichen Auftrag unterschreiben oder eine Anzahlung leisten, gilt das Projekt als begonnen. Und was begonnen hat, bevor der Antrag da war, ist in aller Regel nicht mehr förderbar.
Ein Angebot einholen ist unbedenklich. Eine unverbindliche Reservierung meistens auch. Aber lassen Sie sich das vom Installateur schriftlich als unverbindlich bestätigen, wenn er Sie zur Eile drängt.
Wie das System aufgebaut ist
In Österreich gibt es im Wesentlichen zwei Wege, und sie sind unterschiedlich gebaut.
Der eine läuft über die Bundesförderung, abgewickelt von der OeMAG, mit einem Investitionszuschuss pro Kilowatt-Peak. Diese Fördercalls hatten in der Vergangenheit ein Zeitfenster mit einem harten Startzeitpunkt, und in den ersten Minuten war der Topf mitunter erschöpft. Mittlerweile hat sich das Verfahren mehrfach geändert, unter anderem durch die Umsatzsteuerbefreiung für kleine Anlagen, die einen Teil der Förderlogik ersetzt hat.
Der andere Weg sind die Landes- und Gemeindeförderungen. Die sind meist ruhiger, laufen über das Jahr und lassen sich in vielen Bundesländern mit der Bundesschiene kombinieren. Nicht überall, aber oft.
Schauen Sie deshalb immer beides an. Wer nur die eine Seite kennt, lässt regelmäßig ein paar hundert Euro liegen.
Was Sie vorher zusammensuchen sollten
- Die Zählpunktnummer. Steht auf jeder Stromrechnung, sechzehnstellig, und ohne sie geht in keinem Portal etwas weiter.
- Das Angebot mit klar ausgewiesener Anlagenleistung in Kilowatt-Peak.
- Grundstücksdaten, Katastralgemeinde, Einlagezahl. Das findet man im Grundbuchsauszug oder im Kaufvertrag.
- Ein Foto vom Dach. Manche Programme wollen eines vorher und eines nachher.
- Und Ihre Handysignatur oder ID Austria, weil fast alles darüber läuft.
Der Fehler mit der Anlagengröße
Förderungen sind gestaffelt, und die Staffelung ist selten linear. Die ersten Kilowatt werden oft besser gefördert als die letzten, und über einer bestimmten Grenze fällt der Satz deutlich ab oder es kommen zusätzliche Auflagen dazu.
Das führt manchmal zu der absurden Situation, dass eine kleinere Anlage netto günstiger kommt als eine größere. Rechnen Sie das durch, bevor Sie sich die zwei zusätzlichen Module aufschwatzen lassen, weil ja Platz wäre.
Andererseits: Wenn Sie ohnehin in fünf Jahren ein E-Auto oder eine Wärmepumpe planen, ist die größere Anlage jetzt fast immer billiger als eine Erweiterung später. Die Gerüstkosten zahlen Sie dann nämlich zweimal.
Nach der Zusage ist noch nicht Zahltag
Die Förderzusage ist ein Versprechen mit Frist. Üblicherweise haben Sie danach eine bestimmte Zeit, um die Anlage fertigzustellen und die Endabrechnung einzureichen. Wenn der Installateur Lieferprobleme hat und diese Frist reißt, verfällt die Zusage.
Deshalb: Schreiben Sie die Frist in den Kalender, und sprechen Sie mit dem Installateur konkret darüber. Fristverlängerungen sind in vielen Programmen möglich, aber nur wenn man sie rechtzeitig beantragt und nicht drei Wochen danach.
Die Endabrechnung
Hier fallen die meisten durch, und meistens an denselben zwei Punkten.
Erstens muss die Rechnung als bezahlt nachgewiesen werden, üblicherweise mit einem Kontoauszug. Barzahlung ist bei fast allen Programmen ausgeschlossen. Zweitens muss der Rechnungsempfänger dieselbe Person sein wie der Antragsteller. Wenn der Antrag auf Ihren Namen läuft und die Rechnung auf den Ihres Partners, wird es mühsam.
Und heben Sie das Inbetriebnahmeprotokoll auf. Das wird bei jeder zweiten Abrechnung nachgefordert, und niemand weiß dann, wo es hingekommen ist.
Steuerlich ist meistens weniger zu tun, als man denkt
Viele fürchten, mit einer PV-Anlage plötzlich unternehmerisch tätig zu sein und Buchhaltung machen zu müssen. Bei einer kleinen privaten Anlage, deren Überschuss ins Netz geht, ist das in aller Regel nicht der Fall, solange die Einspeisemengen und Einkünfte in dem Rahmen bleiben, den das Gesetz für private Anlagen vorsieht.
Wenn Sie unsicher sind, klären Sie es einmal kurz mit dem Steuerberater oder direkt beim Finanzamt. Eine halbe Stunde am Anfang erspart Ihnen möglicherweise ein Schreiben, das drei Jahre später kommt und deutlich unangenehmer zu beantworten ist.
Ein letzter, sehr praktischer Hinweis
Rufen Sie bei der Förderstelle an, bevor Sie einreichen, und stellen Sie Ihre konkrete Frage. Die Leute dort sind auskunftsfreundlicher, als der Ruf der Bürokratie vermuten lässt, und ein Telefonat von zehn Minuten hat mir schon Anträge gerettet, die sonst zurückgekommen wären.
Im Mai ist die beste Zeit dafür. Die Töpfe sind noch nicht leer, die Installateure haben noch Sommertermine, und Sie sitzen nicht im Oktober vor einem Formular und einem Dach, auf dem nichts liegt.



